Grunderwerbsteuer auf Baukosten möglicherweise rechtswidrig

Veröffentlicht auf von kohli

In Deutschland muss Grunderwerbsteuer nicht nur für den Grund, sondern auch für die Baukosten des darauf entstehenden Hauses bezahlt werden. Das ist aber möglicherweise nicht mit europäsichem Recht vereinbar. Denn für die Baukosten bezahlt man ja bereits Mehrwertssteuer und nach einer EU-Richtlinie zur Mehrwertssteuer soll eine Doppelbelastung vermieden werden.

Eine Familie aus Niedersachsen hat gegen den Steuerbescheid geklagt (Aktenzeichen 7 K 333/06) und das Verfahren wurde an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet. Das Verfahren kann bis zu 20 Monate dauern.

Wer also erst kürzlich einen entsprechenden Steuerbescheid bekommen hat, sollte unbedingt innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids einen "Vorläufigkeitsvermerk" auf dem Steuerbescheid eintragen lassen. Dann kann man bei erfolgreichem Ausgang des Gerichtsverfahrens am Europäischen Gerichtshof gegen den Steuerbescheid klagen. Falls der Steuerbescheid schon älter als einen Monat ist (wie bei uns) ist er rechtskräftig und kann leider nicht mehr angefochten werden....
Um über die neuesten Artikel informiert zu werden, abonnieren:
Kommentiere diesen Post