In Deutschland muss Grunderwerbsteuer nicht nur für den Grund, sondern auch für die Baukosten des darauf entstehenden Hauses bezahlt werden. Das ist aber möglicherweise nicht mit europäsichem
Recht vereinbar. Denn für die Baukosten bezahlt man ja bereits Mehrwertssteuer und nach einer EU-Richtlinie zur Mehrwertssteuer soll eine Doppelbelastung vermieden werden.
Eine Familie aus Niedersachsen hat gegen den Steuerbescheid geklagt (Aktenzeichen 7 K 333/06) und das Verfahren wurde an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet. Das Verfahren kann bis zu 20
Monate dauern.
Wer also erst kürzlich einen entsprechenden Steuerbescheid bekommen hat, sollte unbedingt innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids einen "Vorläufigkeitsvermerk" auf dem Steuerbescheid
eintragen lassen. Dann kann man bei erfolgreichem Ausgang des Gerichtsverfahrens am Europäischen Gerichtshof gegen den Steuerbescheid klagen. Falls der Steuerbescheid schon älter als einen Monat
ist (wie bei uns) ist er rechtskräftig und kann leider nicht mehr angefochten werden....